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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - L 5 B 47/08 KR   

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https://dejure.org/2008,21978
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - L 5 B 47/08 KR (https://dejure.org/2008,21978)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.2008 - L 5 B 47/08 KR (https://dejure.org/2008,21978)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - L 5 B 47/08 KR (https://dejure.org/2008,21978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme eines elektrischen Rollstuhlzuggerätes durch die Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Rollstuhlzuggeräts für Erwachsene als Hilfsmittel i.S.d. § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - L 5 B 47/08
    Dieser Basisausgleich umfasst auch die Fähigkeit, die Wohnung verlassen zu können, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. dazu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16.09.1999 - Az.: B 3 KR 8/98 R; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 und Beschluss vom 11.01.2006 - Az.: B 3 KR 44/05 B, Juris; Senat, Urteil vom 17.10.2000 - Az.: L 5 KR 84/00).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - L 5 B 47/08
    Dieser Basisausgleich umfasst auch die Fähigkeit, die Wohnung verlassen zu können, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. dazu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16.09.1999 - Az.: B 3 KR 8/98 R; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 und Beschluss vom 11.01.2006 - Az.: B 3 KR 44/05 B, Juris; Senat, Urteil vom 17.10.2000 - Az.: L 5 KR 84/00).
  • BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B

    Faltrollstuhl mit Elektrohilfsantrieb als Hilfsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - L 5 B 47/08
    Dieser Basisausgleich umfasst auch die Fähigkeit, die Wohnung verlassen zu können, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. dazu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16.09.1999 - Az.: B 3 KR 8/98 R; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 und Beschluss vom 11.01.2006 - Az.: B 3 KR 44/05 B, Juris; Senat, Urteil vom 17.10.2000 - Az.: L 5 KR 84/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - L 5 KR 84/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - L 5 B 47/08
    Dieser Basisausgleich umfasst auch die Fähigkeit, die Wohnung verlassen zu können, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu kommen oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. dazu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16.09.1999 - Az.: B 3 KR 8/98 R; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 und Beschluss vom 11.01.2006 - Az.: B 3 KR 44/05 B, Juris; Senat, Urteil vom 17.10.2000 - Az.: L 5 KR 84/00).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 5 B 40.08
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - L 5 B 47/08
    Ist der Basisausgleich im Bereich der Mobilität durch den Rollstuhl allein nicht gewährleistet, kann auch die Versorgung mit einem Elektrozuggerät in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil a.a.O.), sofern dieses ebenso gut wie ein Elektrorollstuhl zum Behinderungsausgleich geeignet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2008 - Az.: L 5 B 40/08 KR, unveröffentlicht).
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